Squash Club Kempten

4. DER AUFSCHLAG

4.1 Das erste Aufschlagrecht wird vor Spielbeginn durch Drehen des Schlägers ermittelt. Der Aufschläger behält das Aufschlagrecht solange, bis er einen Ballwechsel verliert, woraufhin sein Gegner zum Aufschläger wird. Dieses Vorgehen wird bis zum Ende des Spieles beibehalten. Zu Beginn des zweiten und jeden folgenden Satzes schlägt der Gewinner des vorangegangenen Satzes auf.

4.2 Jeweils am Anfang eines Satzes und nach jedem Aufschlagwechsel kann der Aufschläger entscheiden, von welcher Seite er aufschlagen will. Danach schlägt er abwechselnd von jeder Seite auf, solange er Aufschläger bleibt. Wird jedoch ein unterbrochener Ballwechsel mit einer Let-Entscheidung fortgesetzt, muß er nochmals von der gleichen Seite aufschlagen.

Anmerkung für Punkt- und Schiedsrichter:
Falls es so aussieht, als ob der Aufschläger von der falschen Seite aufschlagen möchte oder einer der Spieler unsicher wirkt, welche Aufschlagseite die richtige ist, muß der Punktrichter die korrekte Seite bekanntgeben. Macht der Punktrichter dabei einen Fahler oder entsteht darüber eine Meinungsverschiedenheit, so entscheidet der Schiedsrichter über die richtige Aufschlagseite.

4.3 Damit der Aufschlag gültig ist, darf kein Fußfehler gemacht werden und der Ball muß für den Aufschlag fallengelassen oder in die Luft geworfen werden und darf dabei weder die Wände, den Boden, die Decke, noch von der Decke oder den Wänden herabhängende Gegenstände treffen. Der Ball muß direkt an die Frontwand zwischen Aufschlaglinie und Auslinie gespielt werden, sowie nach dem Rückprall in das dem Aufschläger gegenüberliegende Aufschlagviereck auf dem Boden auftreffen, außer er wird vom Rückschläger als Volley gespielt. Sollte ein Spieler, nachdem er den Ball fallengelassen oder hochgeworfen hat, keinen Versuch unternehmen, ihn zu schlagen, darf er diesen Aufschlag wiederholen. Kann ein Spieler nur einen Arm gebrauchen, so darf er den Ball mit Hilfe des Schlägers in die Luft werfen, um den Aufschlag auszuführen.

4.4 Ein Aufschlag ist solange gültig, bis das Aufschlagrecht an den Rückschläger verlorengeht. Der Aufschläger verliert sein Aufschlagrecht und den Ballwechsel, wenn…..

4.4.1 …der Ball, nachdem er fallengelassen oder hochgeworfen wurde und bevor er geschlagen wird, eine Wand, den Fußboden, die Decke oder andere Courteinrichtungen berührt. – Punktrichterruf: “Fehler”.

4.4.2 …der Aufschläger in dem Augenblick, wo er den Ball schlägt, nicht mit mindestens einem Teil eines Fußes auf dem Boden innerhalb des Aufschlagviertels steht, ohne dabei mit einem Teil dieses Fußes die Begrenzungslinie zu berühren. Vorausgesetzt, daß die Linie nicht berührt wird, darf ein Teil dieses Fußes über die Linie hinausragen. – Punktrichterruf: “Fußfehler”.

4.4.3 …er versucht den Ball zu schlagen, ihn aber nicht trifft. – Punktrichterruf: “Tief”.

4.4.4 …der Ball nicht gültig geschlagen wird. – Punktrichterruf: “Fehler”.

4.4.5 …der Ball ins Aus geht. – Punktrichterruf: “Aus”.

4.4.6 …der Ball irgendeinen anderen Teil des Courts trifft, bevor er die Stirnwand erreicht. – Punktrichterruf: “Fehler”.

4.4.7 …der Ball auf oder unterhalb der Aufschlaglinie auftrifft, oder wenn der Ball auf oder unter die Tin-Leiste trifft. – Punktrichterruf: “Fehler”.

4.4.8 …der Ball beim ersten Bodenkontakt – es sei denn, der Gegner nimmt den Ball als Volley – auf oder außerhalb der Quer- oder Mittellinie des gegnerischen Platzviertels aufspringt. – Punktrichterruf: “Fehler”.

4.4.9 …der Ball nach dem Aufschlag und bevor er mehr als einmal auf dem Boden aufgesprungen oder vom Gegner gespielt worden ist, den Aufschläger, seine Kleidung oder Ausrüstung berührt. – Punktrichterruf: “Tief”.

4.5 Der Aufschläger darf erst aufschlagen, nachdem der Punktrichter den Spielstand vollständig angesagt hat.

Anmerkung für Punkt- und Schiedsrichter: Der Punktrichter darf durch seine Ansage des Spielstandes das Spiel nicht verzögern. Sollte jedoch der Aufschläger aufschlagen bzw. es versuchen wollen, bevor der Spielstand angesagt worden ist, muß der Schiedsrichter das Spiel unterbrechen und den Aufschläger ermahnen, solange zu warten, bis der Spielstand genannt worden ist.


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