Squash Club Kempten

13. GEWÄHRUNG VON LETS

Zusätzlich zu den in anderen Fällen möglichen Lets können oder müssen Lets in bestimmten weiteren Fällen gewährt werden.

13.1 Ein Let kann gewährt werden,….

13.1.1 …wenn ein Gegner aufgrund seiner Position zum Rückschläger es nicht vermeiden kann, vom Ball getroffen zu werden, bevor der Rückschlag ausgeführt ist.

Anmerkung für Schiedsrichter: Diese Regel bezieht alle Fälle mit ein, bei denen sich der Rückschläger vor dem Gegner aufhält und dem Gegner die Sicht zum Ball genommen ist oder der Rückschläger den Ball so nah an sich vorbeigehen läßt, daß er den hinter ihm stehenden Gegner trifft. Dies soll jedoch auf keinen Fall in Widerspruch zu den Pflichten des Schiedsrichters gemäß Regel 12 stehen.

13.1.2 …wenn der Ball irgendeinen auf dem Boden liegenden Gegenstand trifft.

Anmerkung für Schiedsrichter: Der Schiedsrichter hat dafür zu sorgen, daß die Spieler keine Gegenstände auf den Boden legen.

13.1.3 (R7) …wenn der Rückschläger einen Schlag nicht ausführt, weil er befürchtet, seinen Gegner zu verletzen.

Anmerkung für Schiedsrichter: Dies schließt auch den Fall ein, wo der Rückschläger den Ball über die Rückwand spielen möchte.

13.1.4 …wenn ein Spieler, nach Ansicht des Schiedsrichters, durch ein Ereignis innerhalb oder außerhalb des Courts abgelenkt wurde.

13.1.5 …wenn nach Ansicht des Schiedsrichters veränderte Courtbedingungen den Ausgang des Ballwechsels beeinflußt haben.

13.2 Ein Let muß gewährt werden,…

13.2.1 …wenn der Rückschläger beim Aufschlag nicht bereit ist und keinen Versuch unternimmt, diesen anzunehmen.

13.2.2 …wenn der Ball während des Spiels kaputt geht.

13.2.3 …wenn der Schiedsrichter über einen Einspruch entscheiden soll, das aber nicht kann.

13.2.4 …wenn der Ball bei einem sonst gültigen Rückschlag irgendwo im Court eingeklemmt wird und somit nicht auf dem Boden aufspringen kann oder der Ball nach dem ersten Aufspringen ins “Aus” geht.

13.3 Wenn der Rückschläger gemäß Regel 13.1 (2 bis 5) Einspruch erhebt, muß er – damit ein Let gewährt werden kann – immer in der Lage gewesen sein, einen gültigen Schlag auszuführen. Dies gilt nicht für einen Einspruch des Gegners gemäß Regel 13.1.2, 13.1.4 und 13.1.5.

13.4 Kein Let darf gemäß Regeln 13.1.3 und 13.2.1 gewährt werden, wenn der Rückschläger versucht, den Ball zu schlagen, wohl aber gemäß Regeln 13.1.2, 13.1.4, 13.1.5, 13.2.2, 13.2.3 und 13.2.4.

13.5 Die Bedingungen für einen Einspruch gemäß Regel 13 sind:

13.5.1 Bei den Regeln 13.1.3 (nur Rückschläger), 13.1.4, 13.2.1 (nur Rückschläger) und 13.2.3 ist ein Einspruch des Spielers notwendig, damit ein Let gewährt werden kann.

13.5.2 Bei den Regeln 13.1.2, 13.1.5, 13.2.2 und 13.2.4 kann der Spieler Einspruch erheben, aber der Schiedsrichter kann auch ohne Einspruch eingreifen.

13.5.3 Der Schiedsrichter muß ohne Einspruch entscheiden, ob ein Let gewährt oder ein Ballwechsel zugesprochen wird, wenn ein Spieler gemäß Regel 13.1.1 vom Ball getroffen wird.


Zurück zur Übersicht
Unsere Sponsoren